Seit dem 1. April 2012 gilt in Deutschland ein neues Gesetz, das die Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen vereinfacht und erleichtert.
Das Gesetz trägt einen erheblichen Teil zur Verbesserung der Integration der hier lebenden Menschen bei und soll das bisher vernachlässigte Potential ausgebildeter MigrantInnen besser erschließen. Außerdem soll es qualifizierten Fachkräften aus dem Ausland ermöglichen, leichter nach Deutschland zu kommen.
Dieses Gesetz bildet die Grundlage für die Überprüfung der Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen mit einem deutschen Berufsabschluss. Es führt Rechtsansprüche auf ein solches Verfahren ein, schafft bessere Arbeitsmarktchancen für ausländische Fachkräfte und bietet Arbeitgebern vereinfachte und verlässliche Grundlagen zur Bewertung ausländischer Qualifikationen.
Die folgende Artikelserie gibt Ihnen einen Überblick über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.