Abu Ayyub Al-Ansaryy berichtete, daß der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
"Wer im Monat Ramadan gefastet hat und danach sechs Tage im (darauffolgenden) Monat Schawwal fastet, der (erhält soviel Lohn) als ob er das ganze Jahr gefastet hätte."
(Überliefert bei Abu Dawud, Ahmad und At-Tirmidyy)
Die zehnfache Belohnung für den Monat Ramadan macht zehn Monate aus, und die sechs Tage in Schawwal machen sechzig Tage, also zwei Monate aus; demnach erhält der Fastende einen Lohn für 12 Monate, für ein Jahr.
Die Rechtsgelehrten sind der Meinung, dass man die sechs Tage von Schawwal entweder hintereinander oder getrennt fasten darf und empfehlen gleichzeitig, daß man diese alsbald hintereinander fastet, damit man die Fasteninitiative des verflossenen Ramadan beibehält und nicht von Fastenrythmus und -gewohnheit des Fastenmonats abkommt.
Ist es denn auch irgendwann mal vorbei mit dem ganzen Fasten? Wenn ich das jedes Jahr so machen würde, Ramadan und Schawwal, dann komme ich ja irgendwann in Plusmonate und Jshre bei Allah. Wobei die Frauen wiederum benachteiligt sind, rein biologisch betrachtet ist es als Mann leichter, ein guter Muslim zu sein.
Lau kuntu qatratan, kunti al-matr, lau kuntu nahran, kunti al-bahr, laukuntu l-qamar, kunti asch-schams, lau kuntu al-'alaam, kunti al-kaun.
Zitat von MahaIst es denn auch irgendwann mal vorbei mit dem ganzen Fasten? Wenn ich das jedes Jahr so machen würde, Ramadan und Schawwal, dann komme ich ja irgendwann in Plusmonate und Jshre bei Allah. Wobei die Frauen wiederum benachteiligt sind, rein biologisch betrachtet ist es als Mann leichter, ein guter Muslim zu sein.
Salam Maha,
hier geht es um freiwilliges Fasten und "Fasten sei gesund" Also Du musst nicht weiter fasten.
Hier ausführlich die Arten des Fastens
A. Fasten, das Pflicht ist
Das Fasten im Ramadan ist Pflicht (fard) für jeden Muslim, sei es Mann oder Frau, abgesehen von wenigen Ausnahmen, die später noch behandelt werden. Jeder Tag des Ramadan, an dem man nicht fastet, sollte zu einem spätern Zeitpunkt nachgeholt werden.
B. Über die Pflicht hinausgehendes Fasten (also zusätzliches Fasten)
Dies schließt das Fasten an besonderen Tagen des Jahres ein wie etwa beliebige sechs Tage im Monat Schawwal, am 9.,10. und 11. Tag des Monats Muharram, am 15. Schaban usw. Diese Fastentage sind vom Propheten empfohlen und eingehalten worden (Sunna), doch sind sie nicht Pflicht.
C. Freiwilliges Fasten Dies schließt alle aus freien Stücken eingehaltenen Fastentage ein. Dabei sollte man sich ins Gedächtnis rufen, dass der Prophet (Friede sei mit ihm) die Gläubigen dazu angehalten hat, nicht über längere Zeiträume hinweg zu fasten, indem er sagte: Ihr habt Pflichten zu erfüllen, auch im Hinblick auf euch selbst.“
D. Verbotenes Fasten Der Prophet Muhammad (Friede sei mit ihm) hat das Fasten an den beiden großen islamischen Feiertagen, Id-ul-Fitr (dem Fest des Fastenbrechens) und Id-ul-Adha (dem Opferfest) verboten, ebenso wie an den drei auf das Opferfest folgenden Tagen. Dies alles sind Tage der Dankbarkeit, der Freude und des Glücklichseins, während das Fasten Beschwerlichkeiten mit sich bringt.
Außerdem gibt es Personen, die vom Fasten ausgenommen sind und zwar nur wer das Fasten, so wie es im Islam vorgeschrieben ist, ohne gesundheitlichen Schaden durchführen können, ist zu diesem Gebot verpflichtet. Deshalb sind Kranke, Altersschwache, Schwangere, stillende Mütter, Frauen in der Menstruation und ähnliche Personengruppen von dieser Pflicht ausgenommen. Personen, deren gesundheitliche Situation sich voraussichtlich nicht bessern wird wie z.B. chronisch Kranke oder Altersschwache, sollen für jeden im Ramadan versäumten Fastentag einen Bedürftigen speisen (die sog. Fidya). Andere, die unter die Ausnahmeregelung fallen und deren Situation sich bessern wird wie z.B. Schwangere, stillende Mütter etc. holen die versäumten Fastentage zu einem späteren Zeitpunkt nach.
Maha, Mann und Frau vervollkommnen sich. Du hast, was ich nicht habe und umgekehrt: Ich hab' die Kraft und Du u.a. die Verführungskraft! Ça va? !