Kommt es zu einer Einbürgerungswelle in der Schweiz?
Eine unlängst in Kraft getretene Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes schafft für Ausländer die Möglichkeit, neben der deutschen auch ihre bisherige Staatsbürgerschaft zu besitzen. Auch Deutsche können nach der Einbürgerung anderswo ihren Pass behalten.
rik. Berlin, 31. August
Vor wenigen Tagen ist in Deutschland, von der deutschen Öffentlichkeit kaum bemerkt, eine Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes in Kraft getreten, die einige bedeutsame Änderungen gegenüber den bisherigen Bestimmungen bringt. So wird zum Beispiel von Einbürgerungsbewerbern aus anderen EU-Ländern und der Schweiz nicht mehr die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit verlangt, wenn sie einen deutschen Pass erlangen wollen. Umgekehrt verlieren Deutsche nun auch nicht mehr automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie auf ihren Antrag hin Bürger eines anderen Mitgliedsstaats der Europäischen Union oder der Schweiz werden.
Die Neuregelung ist Teil einer umfassenden Reform des deutschen Ausländerrechts, mit der die Bundesregierung elf Richtlinien der EU-Kommission in nationales Recht umgesetzt hat. Bis anhin hatten Deutsche, die in einem EU-Land oder der Schweiz mit Erfolg die Einbürgerung beantragt hatten, ihren deutschen Pass abgeben müssen. Ausnahmen gab es nur, wenn der Betroffene in einem kostenpflichtigen Antragsverfahren nachweisen konnte, dass er noch dauerhafte Bindungen an Deutschland hat, etwa in Form von dort lebenden engen Familienangehörigen. Dieses Verfahren wurde nun ersatzlos gestrichen.
Nach Angaben des Schweizer Bundesamts für Migration lebten zum Jahresende 2006 rund 172 500 Deutsche in der Schweiz, von ihnen 65 370 schon länger als zehn Jahre, so dass für sie der Erwerb der Schweizer Staatsbürgerschaft in Frage kommt. Eingebürgert wurden 2006 allerdings nur 1144 ehemalige Deutsche; die Zahlen in den Jahren zuvor lagen sogar weit unter der 1000-Marke.
Die Zahl der Schweizer, die sich im vergangenen Jahr in Deutschland einbürgern liessen, ist noch sehr viel kleiner. Obwohl nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden Ende vergangenen Jahres knapp 37 000 Schweizerinnen und Schweizer in Deutschland lebten, gab es nur 24 Einbürgerungen. Diese Zahl könnte nun sprunghaft ansteigen, da die Auslandschweizer jetzt ihren angestammten Pass behalten dürfen. In Deutschland kann im Regelfall nach acht Jahren Aufenthalt die Staatsbürgerschaft mit Erfolg beantragt werden. Auch ist durchaus möglich, dass die Anträge von Deutschen auf eine Einbürgerung in der Schweiz zunehmen werden.
Hach schade, hatte nur die Überschrift des Artikels überflogen und dachte, mein algerischer Bekannter könnte nun ganz offen seinen algerischen Pass neben dem deutschen haben... aber das war´s dann wohl doch nicht... schade. Hatte ihm schon den Text ausgedruckt und mitgebracht aber nicht gelesen, weil´s so eilig war. Gruß Katrin
Hallo, ...was wurde denn da noch reformiert? Man kann als Deutsche doch schon seit 2000 einen Doppelpass haben (habe ich persönlich), musste nur beim Bundesgerichtshof vorher schriftlich um Erlaubnis fragen und eine Beibehaltigungsgenehmigungsurkunde der deutschen Staatsbürgerschaft beantragen. A+, NOOR